75 Jahre Grundgesetz – ein Grund zum Feiern!

GrundgesetzAm 23.05.2024 wurde unsere Verfassung, das Grundgesetz, 75 Jahre alt. Das, was ehemals nur als Provisorium gedacht war, hat sich als unschätzbarer Wert für unsere Demokratie erwiesen. Deswegen bildet das Grundgesetz auch 75 Jahre später noch die Basis, auf der das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland aufgebaut ist.


Und anlässlich des Verfassungsjubiläums beschäftigte sich die Klasse 10c im Politikunterricht mit unserem Grundgesetz und v.a. mit den an den Anfang gestellten Grundrechten in Artikel 1-19. So heißt es gleich zu Beginn „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und aus ihr leiten sich alle weitere Grundrechte, wie die freie Meinungsäußerung, die Religionsfreiheit, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und körperliche Unversehrtheit sowie alle weiteren Freiheits-, Gleichheits- und Unverletztlichkeitsrechte, die wir als Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik genießen, ab.

In einer kreativen und künstlerischen Auseinandersetzung mit eben diesen für unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung so wichtigen Rechte beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler auf unterschiedliche Art und Weise. Und das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen: So entstanden Collagen, Zeichnungen, Comics, Erklär- und Informationstexte und Grundrechte präsentiert im Schuhkarton.

Ausgestellt wurden die vielfältigen Ergebnisse im Rahmen des ersten ART-Abends am Reinhart.

(Lisa Bär)