FAQ – Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“

Fragen zur iPad-Nutzung in der Schule

Generell wird im Unterricht mit dem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z.B. in digitalen Heften), die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur (ggf. integriert in eine Tastaturhülle) ist möglich, wird aber von der Schule nicht vorausgesetzt.
Bitte installieren Sie alle Updates, die angezeigt werden bzw. zur Installation bereitstehen, zu Hause.
Die Unterlagen können mit verschiedenen Backup-Lösungen in Clouds (z.B. iCloud oder OneDrive) gesichert werden. Damit sind alle Unterlagen auch bei einem eventuellen Geräteverlust oder Beschädigung nicht verloren und können problemlos auf einem anderen iPad abgerufen werden. Allerdings ist bei manchen Cloud-Diensten eine Anmeldung erforderlich oder es können Gebühren anfallen. Eine Video-Anleitung zum Erstellen eines Auto-Backups in Notability mit OneDrive finden Sie in den Schüler-DSDZ-Teams. Wir empfehlen dringend, alle Daten zu sichern, um diese vor Verlust zu schützen!
Allgemeine Infos zur Bedienung bzw. Einrichtung des iPads finden Sie hier.
Schuleigene Anleitungen finden Sie ebenfalls in den Schüler-DSDZ-Teams.
Generell sollten Sie als Eltern immer den aktuellen Sperrcode des iPads Ihrer Kinder kennen. Sollten Sie sich nicht an den Code, bitte nicht vielfach einen falschen Code eingeben. Das iPad muss in diesem Fall komplett zurückgesetzt werden, alle Einstellungen und nicht in der Cloud gesicherten Daten sind dann verloren. Wenden Sie sich bitte an Christian Feller (christian.feller@jcrg-hof.de).
Zunächst dienen die iPads vorrangig als digitale Schulhefte und Schulbücher (soweit die Lizenzen verfügbar sind). Durch die Arbeit mit Teams erleichtert das iPad die Kommunikation, das Bereitstellen von Arbeitsmaterial und die digitale Abgabe von Hausaufgaben. Außerdem ermöglich AirPlay das Vorstellen von Präsentationen und Vergleichen von Hausaufgaben in jedem Klassenzimmer des JCRG. Des Weiteren geht es um die Erstellung digitaler Lernprodukte.
In den Schüler-DSDZ-Teams befinden alle wichtigen Hinweise und Dateien, z.B. verschiedene schuleigene Anleitungen. Außerdem sind hier Kanäle für jede Klasse angelegt, damit Fragen und Anregungen klassenintern besprochen werden können.
Für die Projektklassen wird es wieder ein Sonderbudget geben, das es uns ermöglicht für fast alle Fächer e-Book-Lizenzen anzuschaffen. Diese werden dann über den Bildungslogin verteilt (die Zugangsdaten werden verteilt, sobald die Lizenzen da sind).
In den Pausen sind die Klassenzimmer generell verschlossen, wenn die Klasse nicht im Klassenzimmer ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Schließfach in der Schule über Astradirect zu mieten.

 

Fragen zur Verwaltung des iPads in der Schule

Die Classroom-App dient zur Verwaltung der Schüler-iPads im Klassenzimmer durch die jeweilige Lehrkraft und soll dazu beitragen, dass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) vermieden werden. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse die iPads der SchülerInnen einsehen, vergleichbar mit der Einsicht analoger Hefte. Die Classroom-App bietet außerdem die Möglichkeit unterrichtsfremde Apps (z.B. WhatsApp oder Spiele) zu schließen oder das iPad zu sperren. Diese Einschränkungen können ausschließlich im Unterricht, im Klassenzimmer von der anwesenden Lehrkraft vorgenommen werden, nur wenn eine Bluetooth-Verbindung besteht und die iPads im gleichen WLAN angemeldet sind. Außerhalb der Schule sind diese Beschränkungen alle nicht aktiv, sodass Sie als Eltern entscheiden können/müssen, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden (Im Schuljahr 2023/24 starten wir in der 8. Klasse mit der Einschränkung, dass zunächst keine außerschulischen Apps installiet werden können).
Um gerade die Nutzung als Arbeitsgerät von vorherein zu schulen, schränken wir zu Beginn des Schuljahres 2023/24 die iPads der 8. Klassen so ein, dass keine privaten Apps installiert werden können. Diese Konfiguration wollen wir bis zu den Herbstferien testen und anschließend das weitere Vorgehen mit den Eltern diskutieren.
Zur Vermeidung von Unterrichtsstörungen durch Klingeltöne oder andere Benachrichtigungen bietet sich die Einstellung, sogenannter „Fokus-Optionen“ an. Folgender Link hilft Ihnen dabei.

 

Fragen zur möglichen Einschränkung des iPads zu Hause – Bildschirmzeit

Sie können das iPad ihres Kindes über die Apple eigene Funktion "Bildschirmzeit" einschränken.
Sofern Sie ihrem Kind eine Apple-ID über die Familienfreigabe zugeteilt haben, können Sie über die Funktion "Bildschirmzeit" Zeitlimits für Apps oder das ganze iPad festlegen. (https://support.apple.com/de-de/HT208982)

• Aktivieren Sie im Einrichtungsassistent die Bildschirmzeit für das iPad Ihres Kindes. Die eigentlichen Einstellungen nehmen Sie dann nach Abschluss der Ersteinrichtung später in der App „Einstellungen unter Bildschirmzeit“ vor. Bitte fahren Sie mit dem Einrichtungsassistenten fort und gehen dann in die App Einstellungen.
• Als erstes können Sie eine tägliche Auszeit festlegen, z.B. von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. (Für Wochenenden können Sie ein abweichendes Zeitschema festlegen.)
• Danach können Sie Zeitlimits für Apps definieren. Bitte wählen Sie hier die Kategorien Soziale Netzwerke, Spiele, Unterhaltung und Fitness aus und legen ein tägliches Zeitlimit dafür fest. Die anderen Kategorien dürfen nicht beschränkt werden, da ansonsten schulrelevante Apps unter Umständen betroffen wären.
Bitte wählen Sie unter "Immer erlauben" alle Schul-Apps aus, damit deren Nutzung zu keiner Zeit beschränkt wird.
• Unter "Beschränkungen" können Sie z.B. das Installieren und Löschen von Apps und auch in-App Käufe blockieren. Schieben Sie dazu den Schieberegler für Beschränkungen nach rechts. Unter Inhaltsbeschränkungen können Sie Altersfreigaben für Medien festlegen und den Zugang zu Webinhalten steuern. Darüber hinaus sollten Sie Codeänderungen und Account-Änderungen nicht erlauben.
• Legen Sie abschließend einen 4-stellen Elterncode fest. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diesen Code nicht kennt.
Für den schulischen Gebrauch ist keine Apple-ID notwendig, da alle für die Schule notwendigen Apps von der Schule bereitgestellt werden. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID allerdings sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.
Hier  finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID.

Sie können für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf sich selbst (also eine erwachsene Person) anlegen. Damit ist ein unbeschränkter Zugriff auf den AppStore und andere Dienste möglich, was ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens Ihres Kindes erfordert.

Alternativ können Sie eine Apple-ID für Ihr Kind über die Familienfreigabe anlegen. Hierbei gilt nicht die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID verwenden. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Apple-Gerät die Familienfreigabe aktivieren und für Ihr Kind anschließend eine neue Apple-ID einrichten. Einkäufe für Ihr Kind werden dabei über Ihre Zahlungsmethode abgerechnet.
Hier  finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Familienfreigabe. Über die Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen und die Funktion "Kaufanfrage" oder "Bildschirmzeit" für das iPad Ihres Kindes aktivieren. Bei der Funktion "Kaufanfrage" kann Ihr Kind selbstständig bei Apple Apps oder andere Inhalte von Apple kaufen, allerdings werden Sie vorher auf Ihrem Apple Gerät um eine Freigabe dazu aufgefordert (die sie auch ablehnen können). Über die Funktion "Bildschirmzeit" können Sie die Nutzung des iPads Ihres Kindes kontrollieren, indem Sie Zeitkontingente für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen. 

 

Fragen zur finanziellen Förderung

Für den Kauf der Geräte können Sie ausschließlich im Schuljahr 2023/24 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 300 € erhalten, falls Sie für die schulische Nutzung ein neues Gerät nach dem 07.06.2023 gekauft haben (Rechnungsdatum). Bitte beachten Sie: Für den Antrag werden auch die Belege zum Kauf des Geräts (Rechnung bzw. Kassenbon) benötigt. Bitte bewahren Sie Ihre Belege daher gut auf. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung. Enthält die Rechnung einen Namen, muss diese auf den Namen der Erziehungsberechtigten ausgestellt sein. (Ein Finanzierungs-/Ratenzahlungskauf ist i.d.R. nicht förderfähig.) So können Sie die Förderung beantragen: Füllen Sie den Antrag (Verfügbar ab September 2023) auf der Internetseite des Kultusministeriums https://www.km.bayern.de/schule-digital/pilotversuch-digitale-schule-der-zukunft/beschaffung-der-mobilen-endgeraete.html aus. Geben Sie den unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Belegen an der Schule ab: entweder ausgedruckt und unterschrieben in Papierform oder digital per Mail an christian.feller@jcrg-hof.de. Nach Freigabe durch das Landesamt für Schule erhalten Sie den Förderbescheid an Ihre E-Mail-Adresse und die Förderung wird ausbezahlt. Eine Hilfestellung zur Beantragung der Förderung finden Sie bei Bedarf hier (ab September 2023): www.km.bayern.de/dsdz/antrag Anträge die nach dem 23.02.2024 (Ausschlussfrist!) eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Förderverein des Reinhart Gymnasiums kann Familien mit Unterstützungsbedarf bei der Finanzierung der iPads finanziell behilflich sein (z.B. Auslage des Förderbetrags). Voraussetzung dafür ist der Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld). Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Förderverein (foerderverein@jcrg-hof.de).
Möchten Sie kein iPad anschaffen, besteht die Möglichkeit ein Schul-iPad auszuleihen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Christian Feller (christian.feller@jcrg-hof.de).

 

Ich habe weitere Fragen

Der stellvertretende Schulleiter Herr Stelzer sowie das Medienteam Herr Feller, Frau Keil, Frau Künzel oder Frau Schieweck stehen Ihnen gerne per Mail, Teams oder Elternportal zur Verfügung.